AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen von human unlimited

Die von der human unlimited GmbH (nachfolgend „human unlimited“) zu erbringenden Leistungen sind im Bestellformular geregelt.

2. Leistungen des Partners

  1. Der Partner erbringt als Gegenleistung für die Leistungen von human unlimited die ebenfalls im Bestellformular geregelte Vergütung, die mit Eingang der Buchungsbestätigung durch human unlimited in Rechnung gestellt wird.
  2. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnungseingang fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug des Partners ist human unlimited berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 % über dem Basiszinssatz (§§ 247 Abs. 1, 288 Abs. 2 BGB) p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt human unlimited vorbehalten. In gleicher Weise ist der Partner berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von human unlimited geltend gemacht.

3. Gewährleistung und Haftung des Partners

  1. Der Partner gewährleistet, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte für die von ihm verwendeten Namen, Logos, Grafiken, Fotografien etc.hält und diese sowohl firmen- und markenrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich uneingeschränkt zulässig und durch human unlimited nutzbar sind.

  2. Der Partner haftet für Schadenersatzansprüche Dritter, die gleich aus welchem Rechtsgrund im Zusammenhang mit einer Verletzung der Gewährleistung gemäß Ziffer 3.1 stehen, sowie allen für human unlimited damit verbundenen Aufwendungen (einschließlich Rechtsverteidigung).

  3. Der Partner ist verpflichtet, human unlimited von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.

4. Gewährleistung und Haftung von human unlimited

  1. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haften human unlimited und seine Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Partner daher regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung von human unlimited und die seiner Erfüllungsgehilfen ist in diesem Fall auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und Aufwendungen beschränkt.

  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Arbeitszeit und Arbeitsort

  1. human unlimited erbringt seine Dienstleistung in den Geschäftsräumen von human unlimited in Düsseldorf. Nach Absprache wird human unlimited seine Dienstleistung auch in Geschäftsräumen des Partners erbringen, sofern die Projekterfordernisse dies notwendig erscheinen lassen.

  2. human unlimited gestaltet die Dienstzeit grundsätzlich frei nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der ihm obliegenden Aufgaben. human unlimited ist hinsichtlich der Art und Weise der Erbringung seiner Tätigkeit und Dienstausführung frei und Weisungen des Partners nicht unterworfen. Human unlimited erledigt die ihm vom Partner übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Gegenüber anderen Mitarbeiter*innen des Partners hat human unlimited keine disziplinarische Weisungsbefugnis.

6. Geheimhaltung

human unlimited verpflichtet sich über den Inhalt dieser Vereinbarung und alle ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Partner zur Kenntnis gelangten geschäftlichen und betrieblichen Vorgänge und Angelegenheiten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftskonzepte, Geschäftspläne und strategische Planungen des Partners und der mit ihm verbundenen Unternehmen strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese auch nach Beendigung der Tätigkeit für den Partner geheim zu halten und sie nicht zum Nachteil des Partners zu verwenden. Die Weitergabe von Informationen im Zusammenhang mit der projektierten Aufgabenstellung an Mitarbeiter*innen von human unlimited ist gestattet. Diese Mitarbeiter unterliegen ebenfalls dieser Geheimhaltungsverpflichtung.

7. Referenzwerbung

human unlimited wird das Recht eingeräumt, mit dem Logo des Partners als Referenz zu werben, insbesondere auf seiner Website und in sonstigen digitalen und/oder analogen Medien. Zudem ist human unlimited berechtigt, über das Projekt und die Projektergebnisse zu berichten, wobei die Geschäftsgeheimnisse des Partners jederzeit zu wahren sind.

8. Abwerbeverbot

Der Partner verpflichtet sich bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Partner an human unlimited zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,– EUR, keine von human unlimited eingesetzten Mitarbeiter*innen für die Laufzeit dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages abzuwerben.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Partners sind ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.

Stand: Januar 2020